24.07.2008
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Verminderung des Zug- und Schienenlärms

Die SVP L.Abg. haben einen Beschlussantrag zur Lärmverminderung an den bahnstrecken im Landtag eingebracht, wo der Beschlussantrag dann auch verabschiedet wurde.

Die Südtiroler Transitrouten sind nicht nur durch die Emissionen der LKWs belastet, sondern auch der Lärm, der durch Zug und LKWs entsteht, führt zu einer massivern Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anrainer.

Während es für Schall- und Abgasemissionen bei LKWs bereits Grenzwerte, Industrienormen und entsprechende Verbote gibt, ist der Zugbereich noch nicht entsprechend abgedeckt. Eine Verminderung des Lärmproblems durch gängige Lärmschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutzwände ist besonders in engen Tälern keineswegs ausreichend weil nicht wirkungsvoll.

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Beschlussantrag Zuglärm, Teil II

Trotzdem ist der Personen- und Gütertransport auf den Zügen das umweltfreundlichste Transportmittel, welches in Südtirol bereits jetzt massiv gefördert wird, und in Zukunft noch mehr gefördert werden wird. Daher muss auch für lärmarme Züge gesorgt werden. Der Bonus, den der Zug aufgrund der niederen Schadstoffe hat, darf nicht durch mehr Lärm kompensiert werden.

Die Hauptlärmquelle bei Zügen stellt das Rollgeräusch bei der Durchfahrt eines Zuges dar, das durch Schwingungen der Räder und Schienen verursacht wird. Örtlich begrenzt treten durch den Bahnbetrieb aber auch andere Lärmarten auf wie z.B. Bremsquietschen, Kurvenkreischen und Rangierlärm.
Ein großer Teil des vorhandenen Rollmaterials ist überaltert und nicht zukunftsgerecht ausgelegt: spezielle Fahrbahnen, Bremsen, Antriebsstrang, Federung, Lagerung, Aufhängung, Radifixierung, Steuerungs-, Antriebs- und Bremseinheiten spielen zusammen, und können je nach Zusammensetzung sehr laut, oder erträglich leise sein. Bereits jetzt ist das neue Rollmaterial bedeutend leiser, als das veraltete, das vielfach noch verwendet wird.

Die alten lauten Züge müssen daher durch leisere mittelfristig ersetzt werden.

Dies kann über mehrere Systeme erfolgen: über Förderungen, über Verbote, aber auch über Investitionen seitens der Infrastrukturgesellschaften und der Bahngesellschaften. Es scheint klar, dass dieses Problem eine grenzüberschreitende und somit europäische Dimension hat, und auf dieser Ebene letztendlich gelöst werden muss. Auch die Emissionsobergrenzen für LKWs wurden auf EU – Ebene, sowohl was Schadstoffemissionen betrifft, als auch was Lärmemissionen betrifft, geschaffen, aber teilweise dann auf Landesebene verschärft (siehe EURO 1 und 2 Verbote auf der Brennerautobahn). Ein ähnliches Modell wäre auch für die Bahn denkbar.

Auch die Schienen selbst können zur Lärmverminderung beitragen. Lärmarme Schienen müssen Standart werden.

Auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sollten daher schnellstmöglich neue gesetzliche Regelungen und Grenzwerte für Lärmemissionen im Schienenverkehr sowie Lärmgrenzwerte für Schienenfahrzeuge per Rechtsverordnung geschaffen werden.

Als Anreiz könnten für eine Übergangsphase lärmabhängige Trassenpreise eingeführt werden, so dass wer mehr Lärm produziert, mehr Nutzungsentgelt bezahlen muss. Mit diesen Mehreinnahmen können dann passive Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden.

In diesem Sinne fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf,

sich auf staatlicher und EU – Ebene einzusetzen für:

o Die Unterstützung von Investitionen in Forschung und Entwicklung von lärmarmen Zugsystemen bzw. die Förderung von Anreizsystemen für die Lärmminderung an der Quelle, also an Schiene und Rollmaterial, sowie die Nutzung aller wissenschaftlichen und industriellen Möglichkeiten für die Lärmreduzierung; 

o restriktive Regelungen bei Planung und Bau von Infrastrukturen, welche nur unter dem Gesichtspunkt der Lärmentwicklung und der entsprechenden Lärmschutzprogramme verwirklicht werden dürfen; 

o die aus dem Betriebnahme jener Züge bzw. Waggone ab dem 1.1.2012, welche nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzen für die Anrainer laut D.P.R. Nr. 459 vom 18.11.1998, Art. 5, entsprechen.