Im deutschen Sprachraum ist das Wort „Omnibusgesetz“ wenig gebräuchlich. Dort spricht man in diesem Zusammenhang von „Artikelgesetz“. Ein Artikelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint. Meist werden damit Gesetze bezeichnet, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern.
Die Bezeichnung Artikelgesetz kommt daher, dass diese Gesetze in der obersten Gliederungsebene in Artikel unterteilt sind, wobei für jedes zu erlassende oder zu ändernde Gesetz ein gesonderter Artikel verwendet wird. Nachdem in Italien das, was in Deutschland als Paragraph bezeichnet wird, in Italien ein Artikel („articolo“) ist und das was in Deutschland als Artikel bezeichnet wird, bei uns Abschnitt („titolo“) oder Kapitel („capo“) genannt wird, hätte der Ausdruck „Artikelgesetz“ in Südtirol wohl für Verwirrung gesorgt.
Daher findet hierzulande der im süddeutschen Raum gebräuchliche Ausdruck „Omnibusgesetz“ Anwendung, eine Anlehnung aus der „lex omnibus“, im Italienischen „legge omnibus“, oder gar im Englischen gibt es die wenig gebräuchliche „law omnibus“, zu Deutsch also „Gesetz für jeden/alles“. Interessant dabei ist das lateinische Sprichwort: „nulla lex omnibus comoda est“, also „Kein Gesetz ist allen genehm.“
Ein weiterer Begriff, der in Südtirol anstelle von Omnibusgesetz verwendet wird, ist das „Sammelgesetz“, ein Begriff der vor allem in Österreich verwendet wird und dieselbe Bedeutung wie Omnibusgesetz hat.