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Fordern Sie uns und fragen Sie nach: über unser vielfältiges Webangebot werden wir nach Möglichkeit alle Dokumente ins Web stellen, die Sie benötigen. Auf unseren Seiten sind Sie König. ![]() THEMENIm deutschen Sprachraum ist das Wort „Omnibusgesetz“ wenig gebräuchlich. Dort spricht man in diesem Zusammenhang von „Artikelgesetz“. Ein Artikelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint. Meist werden damit Gesetze bezeichnet, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern.
Die Bezeichnung Artikelgesetz kommt daher, dass diese Gesetze in der obersten Gliederungsebene in Artikel unterteilt sind, wobei für jedes zu erlassende oder zu ändernde Gesetz ein gesonderter Artikel verwendet wird. Nachdem in Italien das, was in Deutschland als Paragraph bezeichnet wird, in Italien ein Artikel („articolo“) ist und das was in Deutschland als Artikel bezeichnet wird, bei uns Abschnitt („titolo“) oder Kapitel („capo“) genannt wird, hätte der Ausdruck „Artikelgesetz“ in Südtirol wohl für Verwirrung gesorgt. Daher findet hierzulande der im süddeutschen Raum gebräuchliche Ausdruck „Omnibusgesetz“ Anwendung, eine Anlehnung aus der „lex omnibus“, im Italienischen „legge omnibus“, oder gar im Englischen gibt es die wenig gebräuchliche „law omnibus“, zu Deutsch also „Gesetz für jeden/alles“. Interessant dabei ist das lateinische Sprichwort: „nulla lex omnibus comoda est“, also „Kein Gesetz ist allen genehm.“ Ein weiterer Begriff, der in Südtirol anstelle von Omnibusgesetz verwendet wird, ist das „Sammelgesetz“, ein Begriff der vor allem in Österreich verwendet wird und dieselbe Bedeutung wie Omnibusgesetz hat. Nachdem das Landesgesetz Nr. 4 von 2003 nur für die Wahlen im Jahre 2003 vorgesehen war, in der Zwischenzeit aber kein neues Wahlgesetz politischen Konsens erringen konnte, verweist Artikel 1 des Gesetzentwur-fes auf das Landesgesetz Nr. 4 von 2003, so dass die Wahl nach den dort vorgesehenen Regeln abläuft.
Absatz 2 von Artikel 1 rationalisiert die Über-mittlung der Wahlergebnisse, welche in Zu-kunft durch das zuständige Landesamt und nicht mehr durch die Gemeindeverwaltungen vorgenommen wird. Absatz 3 regelt die Bestimmungen über die Sprachgruppen bei den Wahlen, welche durch die Neufassung der entsprechenden Durch-führungsbestimmung notwendig geworden ist. Artikel 2 enthält die notwendigen Finanzbe-stimmungen. Artikel 3 enthält eine Dringlichkeitsbestimmung, da aufgrund der Prozedurvorschriften für das Wahlgesetz die Genehmigung des Wahlgesetzes von äußerster Dringlichkeit ist. Im Südtiroler Landtag gibt es 6 Fraktionen, die nur aus einer Frau oder einem Mann bestehen. Einige von diesen kamen nur per Restmandat in den Landtag, d.h. sie vertreten teilweise etwas mehr als 1% der Bevölkerung. Im Gesetzentwurf von Walter Baumgartner wollte man zumindest diese Restmandate verwehren. Doch dies war den Kleinstparteien wohl zu viel des Guten und per Obstruktion wurde das Wahlgesetz vorerst gestoppt.
So wird eine technische Lösung immer wahrscheinlicher: ein Wahlgesetz, welches nach den gleichen Regeln wählen lässt, wie sie das regionale Wahlgesetz seit Jahrzehnten vorsieht.
Ein solches Gesetz ist der kleinste gemeinsame Nenner, doch von einer institutionellen Reform oder gar nur den notwendigen technischen Umstellungen und Anpassungen ist man weit entfernt. Frauenquote, Mandatsdauerbegrenzung, Briefwahl, Gebrauch von Email bei den Wahlen durch die Ämter, schnellere Auszählungen, die klare Neuregelung von Unwählbarkeiten und Unvereinbarkeiten und andere Reformen bleiben bei der technischen Variante des Wahlgesetzes auf der Strecke.
Die Zuständigkeit für den Südtiroler Landtag, ein Wahlgesetz zu erlassen, besteht seit 2001. Es handelt sich um die wichtige und grundlegende Entscheidung, wie das Land in Zukunft politisch strukturiert werden sollte. Da aber laut geltender Geschäftsordnung jeder einzelne Abgeordnete durch Obstruktion die Arbeit im Landtag blockieren kann, blieben die Bemühungen ein neues Wahlgesetz zu genehmigen ergebnislos. Da hilft wohl nur noch eines: die Einführung des Wahlgesetz durch Volksbefragung.
Es gibt einen Entwurf für ein neues Wahlgesetz. Herzstück des neuen Wahlgesetzes ist die Trennung zwischen Regierung und Landtag. Diesen Entwurf stellen wir hier ins Netz: alle sollen mitreden und sich eine eigene Meinung bilden.
Auch veröffentlichen wir hier die Schreiben, welche im Zusammenhang mit dem Wahlgesetz stehen. Einfach bei uns downloaden! Die Südtiroler Transitrouten sind nicht nur durch die Emissionen der LKWs belastet, sondern auch der Lärm, der durch Zug und LKWs entsteht, führt zu einer massivern Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anrainer.
Während es für Schall- und Abgasemissionen bei LKWs bereits Grenzwerte, Industrienormen und entsprechende Verbote gibt, ist der Zugbereich noch nicht entsprechend abgedeckt. Eine Verminderung des Lärmproblems durch gängige Lärmschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutzwände ist besonders in engen Tälern keineswegs ausreichend weil nicht wirkungsvoll. Weiter... Wird die Mandatsbeschränkung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt, so beginnen ab diesem Zeitpunkt die Fristen zu laufen. In 15 Jahren ist es dann soweit und diejenigen Mitglieder der Landesregierung, die bereits 15 Jahre in Ihrer Funktion tätig sind, können zwar im Landtag bleiben, aber nicht das Amt eines Regierungsmitglieds innehaben.
Ein Landesrat kann danach nochmals 15 Jahre Landeshauptmann sein. Der Umstand, dass die Mandatsbeschränkung erst in 15 Jahren wirksam wird, ruht daher, dass die Fristen erst ab Inkrafttreten des Gesetzes ablaufen. Alles andere wäre ein Gesetz, welches sich auf die Vergangenheit bezieht. So kann und muss in Zukunft jeder sowohl seine politischen Visionen in einem klaren Zeitrahmen verwirklichen. Dasselbe gilt für die persönliche politische Laufbahn, die mit diesem Gesetz weiterhin planbar bleibt. Mit dieser Regelung wird für die Regelung bezüglich der Bürgermeister gleichgezogen. Nachdem für diese bereits Anfang der 90iger eine entsprechende gesetzliche Regelung getroffen wurde, greift sie nun erstmals bei den nächsten Wahlen. |