24.07.2008
FRAKTION
 

Vielfalt statt Einfalt!

Die Landtagsfraktion Südtiroler Volkspartei

Zwei Mitglieder der Landtagsfraktion Südtiroler Volkspartei: LRin Sabina Kasslatter Mur und LR Werner Frick
Die Landtagsfraktion Südtiroler Volkspartei ist der Zusammenschluss der Mandatarinnen und der Mandatare im Landtag, die der Südtiroler Volkspartei angehören. In der Fraktion werden politische Meinungen durchsichtig gebündelt, der Konsens zwischen den Abgeordneten wird gesucht und in Form von Beschlussanträgen, Gesetzentwürfen usw. eingebracht.  
Nach der Landtagswahl vom Oktober 2003 setzt sich die SVP-Landtagsfraktion für diese Legislaturperiode aus 21 Abgeordneten zusammen, bei einer Gesamtzahl von 35.   
   
Die Arbeit einer großen Fraktion wie der SVP-Landtagsfraktion muss geplant, koordiniert und organisiert werden. Dies ist die Aufgabe des Fraktionsvorsitzenden. Er berät mit der Landesregierung die langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Der Fraktionsvorsitzende leitet die jeweilige Fraktion und vertritt sie nach außen. Zu Beginn der Legislaturperiode wird die oder der Vorsitzende aus der Mitte der Fraktionsabgeordneten gewählt. 

Seit 1998 ist Dr. Walter Baumgartner Fraktionsvorsitzender. 

Innerhalb der Fraktion hat die Landtagsfraktion SVP Bereichssprecherinnen und Bereichssprecher bestellt. Deren Aufgabe ist es, ihre Themenbereiche inhaltlich besonders zu verfolgen und zu besetzen.
 
 

 

Die Fraktion und der Fraktionszwang

L.Abg. Richard Theiner
Die Fraktion ist ein Organ des Landtages. Die Fraktion arbeitet, damit der Landtag und dessen Sitzungen besser und effizienter funktionieren.

Im relativ kleinen Landtag sitzen 35 Abgeordnete. Würde die Meinungsfindung und Meinungsbildung effektiv im Landtag stattfinden, dann wäre dies ein unglaublich langwieriger und schwieriger Prozess. Damit dieser Fall nicht eintritt, bereiten sich die Fraktionen gründlich auf die Landtagssitzungen vor.

In der Regel findet jeden zweiten Freitag die Fraktionssitzung der SVP statt. Dort werden die Punkte, welche im Landtag behandelt werden vorab besprochen und bearbeitet. Auch kristallisiert sich zu diesem Zeitpunkt der Stand der SVP Fraktion zu diesen Punkten heraus.

Damit es im Landtag selbst dann keine Überraschungen mehr gibt, braucht es den Fraktionszwang. Dies bedeutet, dass von der gemeinsam gefundenen Lösung im Landtagsplenum dann niemand mehr vom vereinbarten Standpunkt abweichen kann. Sollte ein Abgeordneter von Vorneherein eine Entscheidung der Fraktion nicht mit seinem Gewissen vereinbaren können, so kann er eine Freistellung vom Fraktionszwang beantragen, sofern es sich um eine Abstimmung über eine Gewissensfrage handelt.  

Dieses Suchen nach einem gemeinsamen Standpunkt ist in einer Sammelpartei naturgemäß nicht immer leicht, und des Öfteren stellen sich die Diskussionen innerhalb der Fraktion zwar als konstruktiv, doch auch als zäh und sehr herausfordernd dar. Kommt ein Gesetz seitens der SVP in den Landtag, so bedeutet dies in der Regel, dass bereits sehr viele Menschen, politische Richtungen und Meinungen an der Ausarbeitung desselben beteiligt waren.

Umso wichtiger ist es deshalb, die vereinbarte Position im Plenum des Landtages auch einzuhalten. 


Dort können die Abstimmungen dann mit bereits abgestimmten Positionen schnell und reibungslos abgehalten werden. 

Auch hat durch den Fraktionszwang der Wähler die Chance zu begreifen, wofür die SVP als Ganzes steht. An den Entscheidungen der Fraktion kann der Wähler wohl am ehesten messen, wofür die Partei und die Fraktion stehen.